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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 04/2023

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten, sofern keine abweichenden Regelungen vereinbart sind, für alle, auch zukünftigen, Geschäftsbeziehungen auf dem Gebiet - Vermittlung von Freelancern - zwischen der Ünal & Eiberger GbR (nachfolgend “Dienstleister“ genannt) als Vermittlungsdienstleister und dem Vermittlungsnehmenden (nachfolgend “Kunde“ genannt, gemeinsam: Parteien), zum Zwecke der Vermittlung eines Freelancers/ selbständig Tätigen, zur Besetzung der vom Kunden gemeldeten Bedarfsstelle. Im Rahmen der Leistungserbringung werden sämtliche Stellenanforderungen des Kunden berücksichtigt. Der Dienstleister stellt sicher, dass die zu vermittelnde Person (Freelancer) selbständig tätig ist, d.h. ein gültiges Gewerbe (international/ national) unterhält.

 

2. Verschwiegenheit/ Datenschutz

Dem Dienstleister werden zur Durchführung dieser Vermittlung vom Kunden alle erforderlichen Auskünfte, die zur Stellenbesetzung notwendig sind, erteilt. Der Dienstleister wird diese Auskünfte vertraulich behandeln und nur im Rahmen des konkreten Vermittlungsauftrages verwenden. Nach Beendigung dieses Vertrages werden die jeweiligen Daten gelöscht und die Unterlagen, welche der Dienstleister vom Kunden erhalten hat, zurückgegeben.

 

Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vermittlung zugänglich gemachten Daten der Freelancer nur zu dem Zwecke zu verarbeiten oder zu benutzen, zu dem sie ihm befugtermaßen übermittelt worden sind. Nach Abschluss der Vermittlungstätigkeit gibt der Kunde die erhaltenen Unterlagen zurück und löscht die ihm zugänglich gemachten personenbezogenen Daten der Freelancer, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen während der Vertragsdauer bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf Informationen, die von der anderen Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden. Im Übrigen verpflichten sich die Parteien, im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erlangte Unterlagen oder Daten oder sons- tige nicht allgemein zugängliche Informationen Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die für jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe ersichtlich für keine der Parteien von Nachteil ist. 

 

Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, sofern eine Partei gesetzlich zur Auskunft verpflichtet oder die Auskunft aus rechtlichen Gründen gegenüber Behörden oder zur Wahrung von Rechtsansprüchen gegenüber Gerichten erforderlich ist. 

 

 

Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Dienstleister, alle personenbezogenen Daten, die ihm vom Dienstleister übermittelt werden, ausschließlich zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verarbeiten und alle datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG neu, zu beachten. Angemessenen Weisungen von dem Dienstleister zum Umgang mit solchen personenbezogenen Daten, die der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften dienen, hat der Kunde Folge zu leisten. Der Kunde hat insbesondere personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn der Zweck der Rechtsgrundlage ihrer Verarbeitung eine weitere Speicherung nicht mehr erfordert und keine anderweitigen gesetzlichen Ver- pflichtungen zur weiteren Speicherung bestehen. Möchte der Kunde die Daten zulässig für einen anderen Zweck verarbeiten, hat der Kunde nicht nur die betroffene Person, sondern auch den Dienstleister zu informieren. Weiter verpflichtet sich der Kunde, alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu treffen.

 

3. Honorar

Die Parteien vereinbaren mit Abschluss des Vermittlungsvertrages ein entsprechendes Honorar. Erfolgt gemäß des Vermittlungsauftrages die ordnungsgemäße Aushändigung der vereinbarten Anzahl von Freelancer Profilen an den Kunden, wird das mit Vertragsabschluss vereinbarte Honorar innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. 

 

Ein Vertragsabschluss zwischen dem Freelancer und dem Kunden hemmt nicht die Fälligkeit des Honorars des Dienstleisters.

 

4. Haftung

Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für die persönliche, körperliche, charakterliche und fachliche Eignung des auf Grund ihres Vermittlung vom Kunden ausgewählten Freelancers. Mit Abschluss des Dienst-/ Werkvertrages bzw. mit Aufnahme der Tätigkeit trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die getroffene Auswahl. Für vom Freelancer abgegebene Erklärungen oder von diesem begangene oder diesem zuzurechnende Handlungen haftet der Dienstleister nicht.

 

Der Kunde verpflichtet sich nach Vertragsschluss, zum Abruf der Leistung des Dienstleisters innerhalb von 30 Tagen. Maßgeblich für den Abruf zur Einhaltung vorgenannter Frist, ist die Buchung eines Briefing-Gesprächs mit dem Dienstleister.

 

Erfolgt keine Leistungsabnahme, ist es dem Dienstleister erlaubt, dass in der Vermittlungsvereinbarung vereinbarte Honorar nach Ablauf der Abruffrist in Rechnung zu stellen.

 

5. Gewährleistung

Die Vermittlung des Freelancers erfolgt grundsätzlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Dienstleister wird jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ausschließlich aus Gründen der Kulanz für den Fall, dass der Kunde mit der Auswahl der übersandten Freelancer Profile nicht zufrieden ist, adäquaten Ersatz anbieten. Die Parteien vereinbaren mit Abschluss des Vermittlungsvertrages die Anforderungen an die vom Dienstleister angebotene Zufriedenheitsgarantie.

 

6. Begründung sonstiger Geschäftsverhältnisse

Sollte statt der Begründung des freien Mitarbeiterverhältnisses der Kunde mit der vermittelten Person ein sonstiges Vertragsverhältnis begründen, insbesondere ein Handelsvertretungsvertragsverhältnis oder sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, gelten die übrigen Regelungen analog. Das Vermittlungshonorar beträgt in diesem Fall 30% des Bruttojahreseinkommens, wobei im Falle einer ausschließlich erfolgsabhängigen Vergütung und damit einer fehlenden Bestimmbarkeit des Honorars eine Pauschale von Euro 2.500,- netto geschuldet ist. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.  

 

7. Schlussbestimmung

Der Dienstleister erklärt, vom Freelancer/ Bewerber die Erlaubnis zur Weitergabe personenbezogener Daten an den Kunden zu haben. Der Kunde erklärt, dass der den Dienstleister beauftragende Arbeitnehmer bevollmächtigt und zeichnungsberechtigt ist.

 

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

 

Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Regelung durch eine wirksame ersetzen.          

 

8. Rechtswahl, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Dienstleister und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung.

 

Für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Nürtingen.

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